Logo Brennecke & FASP Group

Kündigungsfristen


Kündigungsfrist ist der Zeitraum vom Zugang der Kündigungserklärung bis zum Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Gesetzliche Kündigungsfrist

Kündigungsfristen sind nur bei der ordentlichen Kündigung einzuhalten. Haben die Vertragsparteien im Einzelarbeitsvertrag keine besondere Kündigungsfrist verabredet und lässt sich aus dem Tarifvertrag eine bestimmte Frist nicht entnehmen, so gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 622 BGB regelt die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Angestellte. Nach § 622 Abs. 1 BGB beträgt die Grundkündigungsfrist 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Bei mehrjähriger Betriebszugehörigkeit seit dem 25. Lebensjahr erhöht sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber kontinuierlich bis auf längstens 7 Monate zum Monatsende (Fußnote). Bei dieser Regelung ist allerdings Vorsicht geboten, da derzeit noch nicht sicher ist, ob die Berechnung ab dem 25. Lebensjahr europarechtlich Bestand haben wird.

Aber Vorsicht: es gibt viele Ausnahmen, so dass diese Regelungen in der Praxis kaum gelten.

- Bei einer vereinbarten Probezeit, welche bis zu 6 Monaten betragen darf, verringert sich die Kündigungsfrist auf 2 Wochen (Fußnote).
- Bei vorübergehenden Aushilfskräften (bis 3 Monate) kann im Arbeitsvertrag jede kürzere Frist vereinbart werden, also auch von heute auf morgen (Fußnote).
- Arbeitgeber, die weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, können mit ihren Arbeitnehmern die Kündigungsfrist arbeitsvertraglich auf feste 4 Wochen verkürzen (Fußnote).



Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 17.06.2008


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Vertragsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke

Normen: § 623 BGB

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosArbeitsrechtKündigungKündigungsfrist
RechtsinfosVertragsrechtKündigung