Logo Brennecke & FASP Group

Löschung der Eintragung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

OVG Saarland 28.11.2007 1 A 177/07 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls ist derjenige der letzten Behördenentscheidung. Der mit der Löschung verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit ist verfassungsund europarechtlich unbedenklich. 1. Ist ein Architekt in Vermögensverfall geraten, so bietet er in der Regel nicht mehr die notwendige Gewähr für eine unabhängige Wahrnehmung der Interessen seines Auftraggebers. Aus diesem Grund entspricht es Sinn und Zweck der Regelung, das in § 6 Abs. 2 SAIG (Fußnote) eingeräumte Ermessen dahingehend auszuüben, die Eintragung zu löschen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eingetragenen desolat sind (Fußnote). 2. Die Löschung in der Architektenliste entzieht dem betroffenen Architekten nicht die berufliche Existenzgrundlage vollständig, sondern verwehrt ihm die Führung der bisherigen Berufsbezeichnung und entzieht ihm die Bauvorlageberechtigung (Fußnote). Die Möglichkeit einer anderweitigen Tätigkeit im erlernten Beruf wird dem Kläger dadurch nicht (Fußnote) genommen; dies relativiert die Schwere des Eingriffs (Fußnote). 3. Für eine analoge Anwendung von § 12 GewO ist, da von einer Regelungslücke in dem ArchG SL 2004 nicht ausgegangen werden kann, kein Raum. AO 1977 § 284 GewO § 12 GG Art 12 Abs 1 BauO SL § 66 Abs 2 Nr 1 ArchG SL 2004§ 4 Abs 2 Nr 1 Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=zivilrecht&nr=23412


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Berufsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Freiberufler, vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater, in allen Fragen rund um die Berufspflichten, Berufshaftung und Zulassungsverfahren. Sie prüft insbesondere gegen Kollegen geltend gemachte Beschwerden bei den berufsrechtlichen Kammern und vertritt Kollegen und in den jeweiligen berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren. Weiter berät und schult Rechtsanwältin Dibbelt Freiberufler, insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater, in allen Angelegenheiten des Berufsrechts.

Rechtsanwältin Dibbelt berät auch Mandanten, die Sachverhalte und Beschwerden bei den Kammern einlegen wollen. Sie vertritt in den nach Beschwerden eingeleiteten berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren sowie ggf. weitergehende Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren.

Monika Dibbelt hat neben zahlreichen Beiträgen und Aufsätzen im Berufsrecht folgende Veröffentlichungen getätigt:

  • BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Berufs- und Berufshaftungsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Umgang und Sicherung von Fremdgeldern
  • Berufsrechtliche Überwachungspflichten von Rechtsanwälten und Steuerberatern bei gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen
  • Wettbewerb und –sverbote für Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Rechtsanwalt und Steuerberater und die Nebentätigkeiten – wann sind welche Tätigkeiten mit dem Beruf vereinbar?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosBerufsrechtArchitekt