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Lösung des AGG Test

Frage 1

Muss der Unternehmer beweisen, dass er den/ie Mitarbeiter/in nicht diskriminiert hat?

(  ) Ja

(  ) Nein

(x) Der/die Mitarbeiter/in muss einen Objektiven Anhaltspunkt für eine Ungleichbehandlung benennen, dann ist der Unternehmer gehalten die Nichtdiskrminierung zu beweisen

 

Frage 2

 

 

Darf in der Stellenausschreibung ein Anforderungen an das Alter der Bewerber gestellt werden?

(  ) Ja

(  ) Nein

(x) Eine Bezugnahme auf das Alter ist nur gestattet, wenn sachliche Gründe dafür sprechen.

 

Frage 3

Dürfen in den Arbeitsverträgen Mitarbeitern/innen mit langer Betriebszugehörigkeit Vergünstigen in Bezug auf die  Vergütung und/oder Urlaubstage gegenüber jüngeren Kollegen/innen gemacht werden?

(x) Ja, das AGG verhindert keine Bevorzugung, wenn sie sachlich begründet ist

(  ) Nein

(  ) Das hängt vom Einzelfall ab

 

Frage 4

Muss das Unternehmen Benachteiligungen auch nachgehen, wenn diese durch betriebsfremde Dritte erfolgen?

(x) Ja, das Unternehmen ist verpflichtet ein Diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld zu schaffen und muss für den Fall von Diskrimierungen durch einen Kunden, eine Wiederholung vermeiden.

(  ) Nein

(  ) Das hängt vom Einzelfall ab

 

Frage 5

Hat das Unternehmen besondere Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber den MItarbeiter/innen aus dem AGG?

(x) Ja, das Unternehmen muss das AGG aushängen, die Mitarbeiter schulen und eine Beschwerdestelle einrichten

(  ) Nein

(  ) Das hängt vom Einzelfall ab

 

Frage 6

Ist eine Ungleichbehandlung nach dem AGG immer gleich Mobbing?

(  ) Ja

(  ) Nein

(x) Nur eine nachhaltige und wiederholte Ungleichbehandlung erfüllt den Tatbestand des Mobbing

 


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 01.11.2006


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