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Nach der Darlehenskündigung


Zur Finanzierung eines Projekts haben Sie ein Darlehen bei Ihrer Bank aufgenommen. Die Zinsbelastung konnten Sie in der Folgezeit nicht wie erwartet stemmen. Nun hat die Bank die Reißleine gezogen und will von Ihnen nach Kündigung des Darlehensvertrages Rückzahlung der Darlehenssumme auf einen Schlag.

Wir prüfen für Sie die Berechtigung der Bank zur Kündigung. In der Korrespondenz mit Ihrer Bank wirken wir auf eine einvernehmliche Regelung hin, die Ihre finanzielle Situation berücksichtigt. Wir erarbeiten Schuldenabbaupläne und Ratenzahlungsmodelle und prüfen für Sie Fragen der Umschuldung.



Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 14 - Oct - 2009


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.