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Nachlassinsolvenz – überschuldeter Nachlass: Sicherung der Erben


Eine Erbschaft macht nicht immer reich. Man kann auch Schulden erben. Nicht immer lässt sich der Überblick über den Nachlass so schnell erreichen, dass eine Ausschlagung noch möglich wäre. Der Erbe haftet für die Schulden des Nachlasses grundsätzlich auch mit seinem eigenen Vermögen. Diese Haftung lässt sich durch eine Nachlassinsolvenz vermeiden.

Wir helfen bei der Feststellung, ob ein Nachlass überschuldet ist.
Wir beraten über die Formalien zur Beantragung einer Nachlassinsolvenz.
Wir beraten über die Voraussetzungen zur Wirksamkeit einer Nachlassinsolvenz.
Wir beantragen die Nachlassinsolvenz für den Erben, wenn der Nachlass überschuldet ist.

Um eine Haftung eines potentiellen Erben für einen möglicherweise überschuldetem Nachlass zu vermeiden, empfehlen wir dringend, so schnell als möglich entsprechende Beratung einzuholen. Es genügt nicht, abzuwarten, bis sichergestellt ist, dass der Nachlass tatsächlich überschuldet ist.
Insbesondere wenn minderjährige Erben betroffen sind muss schnellstmöglich gehandelt werden. Hier können die Eltern als gesetzliche Vertreter nicht alleine tätig werden.



Kontakt: kontakt@fasp.de
Stand: 30 - Sep - 2009


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Erbrecht wird bei FASP betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28