Nebentätigkeit während Arbeitsunfähigkeit – Kündigungsgrund?
Nebentätigkeit während Arbeitsunfähigkeit – Kündigungsgrund?
Ein Busfahrer hat während einer Krankschreibung einmalig für einen langjährigen Freund eine Nacht in einer Taxi-Funkzentrale ausgeholfen. Darauf hin hat der Arbeitgeber dem Busfahrer die fristlose Kündigung erklärt. Zu Recht?
Das LAG Schleswig-Holstein (Fußnote) sagt nein. Zwar kann der Umstand, dass ein krankgeschriebener Arbeitnehmer während der Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit eine Nebentätigkeit ausübt, grundsätzlich die Kündigung rechtfertigen.
Das gilt nach Ansicht des LAG Schleswig-Holstein aber nur dann, wenn die Nebentätigkeit dem Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers zuwiderläuft, der Arbeitnehmer nur vermeintlich arbeitsunfähig ist oder die Nebentätigkeit den Heilungsprozess verzögert.
Ein Verstoß gegen das arbeitsvertragliche Wettbewerbsverbot liegt erst vor, wenn die Tätigkeit nach Umfang und Intensität geeignet ist, das Interesse des Arbeitgebers, unbeeinflusst von Konkurrenztätigkeit seiner Arbeitnehmer in seinem Marktbereich auftreten zu können, spürbar zu beeinträchtigen.
Einmalige oder nur ganz sporadisch ausgeübte Freundschaftsdienste im Marktbereich des Arbeitgebers reichen hierfür nicht aus. Insbesondere auch dann nicht, wenn es sich bei der Nebentätigkeit lediglich um einen einmaligen und unentgeltlichen Freundschaftsdienst handelt.
Veröffentlicht in: Potsdam am Sonntag, Rechtsanwälte informieren, 25.03.2007
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 03/2007
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:
Rechtsanwältin Monika Dibbelt
Rechtsanwalt Tilo Schindele
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler
Rechtsanwalt Harald Brennecke