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Pressemitteilung 2007/04/02 +++ Neues Wohnungseigentumsgesetz (WEG) tritt am 01.07.2007 in Kraft

Potsdam, 01.04.2007 (ph) - Nachdem der Bundestag am 14.12.2006 und der Bundesrat am 16.02.2007 die Weichen für die WEG-Reform 2007 auf grün gestellt hatten, tritt das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 30.03.2007 nunmehr zum 01.07.2007 in Kraft.

BRENNECKE & PARTNER - Rechtsanwälte berichteten bereits in der Pressemitteilung vom 22.02.2007.  Rechtsanwalt Peter Hesse, Wohnungseigentumsrechtler bei BRENNECKE & PARTNER stellt fest: "Das neue WEG sieht die Erleichterung bei der Verwaltung von Eigentumswohnungen vor, sowie die verstärkte Zulassung von Mehrheitsentscheidungen der Wohnungseigentümer und die Anpassung des WEG-Gerichtsverfahrens an die Zivilprozessordnung."

Um einen schnellen Überblick über die Neuregelungen des WEG zu ermöglichen, hat die überörtliche Anwaltskanzlei BRENNECKE & PARTNER auf ihrer Homepage unter www.BRENNECKE-PARTNER.de unter Gesetzestexte/Wohnungseigentumsgesetz eine graphisch aufbereitete Synopse des vom Bundestag am 14.12.2006 und vom Bundesrat am 16.02.2007 verabschiedeten Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes in tabellarischer Form zur Verfügung gestellt. Alle Textänderungen wurden farbig (rot) dargestellt. Die wesentlichen Änderungen sind mit einer Anmerkung von Rechtsanwalt Peter Hesse versehen.

Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de