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Pressemitteilung 2007/10/09 +++ Bundesfinanzministerium: Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die sog. Pendlerpauschale ab den ersten Kilometer

09.10.2007 (mw) – Mit Schreiben vom 04.10 2007 hat das Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben IV A 7 - S 0623/07/0002) das BMF-Schreiben vom 04.05.2007 (BStBl I S. 472) aufgehoben und erklärt, dass unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder im Hinblick auf den BFH-Beschluss vom 23.08.2007 (VI B 42/07) folgendes gilt:

Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, mit denen in Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte, gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen künftig ergehende Einkommensteuerbescheide für Veranlagungszeiträume ab 2007 begehrt wird, Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeits- oder Betriebsstätte über die Regelungen des § 9 Abs. 2 EStG und § 4 Abs. 5a Satz 4 EStG (in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007) hinaus auch für die ersten 20 Entfernungskilometer steuermindernd zu berücksichtigen, ist stattzugeben, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 361 AO oder des § 69 Abs. 2 FGO erfüllt sind. Die Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids kann auch zur vorläufigen Erstattung entrichteter Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge führen.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 2007/10


Gericht / Az.: BMF-Schreiben vom 04.10.2007, IV A 7 - S 0623/07/0002
Normen: § 9 Abs. 2 EStG, § 4 Abs. 5a Satz 4 EStG