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Pressemitteilung 2007/11/14 +++ Gesetzesvorhaben: Einführung einer „Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer“

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich für die Einführung einer „Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer“ bei Gericht eingesetzt und am 14.11.2007 als Eingabe dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) überwiesen.

Bei der vom Ausschuss eingeholten parlamentarischen Prüfung hatte das BMJ mitgeteilt: Die Justiz arbeite im Allgemeinen "durchaus zügig"; statisch habe die durchschnittliche Erledigungsdauer im Jahr 2004 bei den Arbeitsgerichten in Zivilsachen bei 4,4 Monaten, in Familiensachen bei etwa 10,5 Monaten, in Strafsachen bei 4,3 und in Bußgeldsachen unter drei Monaten gelegen. Gleichwohl würden sich angesichts der hohen Belastung der Justiz und der beschenkten Haushaltsmittel in Einzelfällen längere Verfahrensdauern nicht immer vermeiden lassen.

Rechtsanwalt Marc Y. Wandersleben, Partner der Kanzlei BRENNECKE & PARTNER, bekräftigt, dass derzeit das Prozessrecht keinen ausdrücklichen Rechtsbehelf vorsieht, wenn ein Gerichtsverfahren unangemessen lange dauere.

Langen Verfahren soll nun durch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung entgegengetreten werden. Es ist vorgesehen, als neuen Rechtsbehelf "die Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer" in das Prozessrecht aufzunehmen. Durch diesen neuen Rechtsbehelf soll eine Beschwerde bei dem Gericht eingelegt werden können, bei dem das Verfahren anhängig ist. Kommt das Gericht der Aufforderung der raschen und effektiven Bearbeitung der Sache nicht nach und trifft das Gericht keine entsprechenden Maßnahmen, soll das Gericht die Beschwerde nicht selbst zurückweisen können. Vielmehr soll die Angelegenheit dann dem nächst höheren Gericht vorlegt werden können.

„Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber diesen sinnvollen Rechtsbehelf wie vom BMJ angekündigt „zügig“ auf den Weg bringt – der Mandantschaft würde es Nutzen bringen“, so Rechtsanwalt Marc Y. Wandersleben.


Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages - heute im Bundestag Nr. 294 vom 14. Nov. 2007


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 2007/11