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Pressemitteilung 2008/05/14 +++ Neue Meisterprüfungsverordnung für das Zimmerer Handwerk zum 1. Juni 2008

(MW) - Am 1. Juni 2008 tritt die neue Meisterprüfungsverordnung von 16. April 2008 (BGBl. I S. 743) in Kraft. Im Zimmerer-Handwerk gilt nach wie vor das Meisterprinzip, d.h., die bestandene Meisterprüfung ist für sie selbständige Berufsausübung grundsätzlich erforderlich. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums wurde bei der Erarbeitung der neuen Meisterprüfungsverordnung im Teil I besonderes Augenmerk auf ein bautechnisches sowie bauphysikalisches Qualifikationsniveau gelegt. Im Teil II wird auf die fachtheoretischen Qualifikationen in vier Handlungsfelder eingegangen. Die Qualifikationskataloge des Teil II tragen dem Berufsbahnkonzept im Zimmerer-Handwerk für die individuelle Karriereplanung durch eine Verzahlung der Aus- und Weiterbildung sowie von Anrechungsoptionen auf die Meisterprüfung Rechnung.

Die Meisterprüfungsverordnung steht im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Download-Datei zur Vefügung: www.bmwi.de


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