Pressemitteilung 2008/05/16 +++ Droht Maxfields und Franjo Pooth ein Markenfriedhof?
16.05.2008 (sts) - Der Insolvenzverwalter dürfte auch bei den bestehenden Markenrechten der Firma Maxfield voraussichtlich nicht viel Freude haben.
Ist wirklich jede PR gute PR? Dass Franjo Pooth mit seiner Firma Maxfield in derart finanzielle Nöte geraten ist, dass jetzt sogar ein Insolvenzverwalter eingeschaltet werden musste, ist mittlerweile allgemein bekannt. In Bezug auf die in der Insolvenzmasse gehaltenen Marken verkündete der Verwalter vor wenigen Tagen, er werde versuchen diese bestmöglich zu vermarkten. Der Insolvenzverwalter wird allerdings mit den bestehenden Markenrechten der Firma Maxfield voraussichtlich nicht viel Freude haben. Zu dieser Erkenntnis kommt Markenanwalt Stefan Thiel von der Kanzlei BRENNECKE & PARTNER – Rechtsanwälte und der Datenbank-Informationsdienst Michael Klems.
Eine Auswertung der bestehenden Markenveröffentlichungen ergibt, dass fast alle Versuche die Markenrechte der Firma Maxfield über die Dachmarke "Maxfield" EU-weit zu erstrecken entweder bereits fehlgeschlagen sind oder der Ausgang aufgrund von Widersprüchen noch ungewiss ist. Neben Marken, die bereits an Eintragungshindernissen gescheitert sind, befinden sich noch einige Marken im Anmeldeverfahren. Zudem sind Widersprüche unter anderem von Konzernen wie Procter & Gamble bei EU-Marken anhängig. Bei einzelnen Marken wie "Five Aces" wurden dabei mehrfach versucht sie EU-weit anzumelden. Alleine die Bemühungen für EU-Marken dürften das Unternehmen schätzungsweise zwischen 50.000 – bis 100.000 Euro gekostet haben.
Interessant sind bei den Auswertungen die Nichteintragungen von deutschen Markenanmeldungen aus dem Zeitraum Sommer 2007, die dann sechs Monate später im Register als "Eintragung nicht möglich" gesetzt wurden. Hinderungsgründe direkt aus der Marke selber sind hier nicht erkennbar.
Auszug aus den deutschen und europäischen Markenregistern:*
Marke Typ Status Inhaber
Five-Aces DE-Wortmarke Eintragung nicht möglich FP, MF
Five-Aces EU-Gemeinschaftsmarke Anmeldung zurückgewiesen FP, MF
G-Flash DE-Wortmarke Eingetragen MF
G-Flash Metal DE-Wortmarke Eingetragen MF
M-to-Be DE-Wortmarke Eingetragen FP
Max Jam EU-Gemeinschaftsmarke Anmeldung eingegangen MF
Max Jam DE-Wortmarke Eintragung nicht möglich MF
Max-Diablo EU-Gemeinschaftsmarke Widerspruch anhängig MF
Max-Ivy EU-Gemeinschaftsmarke Widerspruch anhängig MF
Max-Joy DE-Wortmarke Eingetragen MF
Max-Sin EU-Gemeinschaftsmarke Anmeldung zurückgewiesen MF
Max-Track EU-Gemeinschaftsmarke Klassifizierung anhängig MF
Maxfield EU-Gemeinschaftsmarke Eingetragen MF
Maxfield DE-Wortmarke Eingetragen MF
Maxfield DE-Wort/Bildmarke Eingetragen MF
Maxfield Products in Motion DE-Wort/Bildmarke Eingetragen MF
Mojo DE-Wortmarke Eintragung nicht möglich MF
Mojo EU-Gemeinschaftsmarke Anmeldung zurückgewiesen MF
Redfish DE-Wortmarke Eingetragen MF
*Inhaber: FP = Franjo Pooth, MF = Maxfield GmbH. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, alle Angaben ohne Gewähr.
Bei der Bewertung von genutzten Marken gibt es die verschiedensten Ansätze. Allerdings dürfte in der gegenwärtigen Situation nach allen Ansatzpunkten nicht nur die Bewertung sondern vor allem der Verkauf für den Insolvenzverwalter eine Herausforderung werden. Denn sowohl der Ruf der Marken im Zusammenhang mit Franjo Pooth als auch der Firma Maxfield dürfte derzeit nicht der beste sein, so dass ideelle Faktoren der Marken hier kein Gewinnpotential versprechen. Aber auch eine monetäre Bewertungsweise dürfte nicht vielversprechend sein, da wohl keine nennenswerten Gewinne bei den insolvenzgeschüttelten Schuldnern mehr zu verzeichnen sein dürften.
Möglicherweise trägt aber gerade die bundesweite PR für Franjo Pooth und Maxfield auch zum Bekanntheitsgrad der Marken bei. Dies könnte sich wiederum positiv auf den Marktwert der Marken niederschlagen. In diesem Fall wäre wirklich jede PR gute PR.
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de