Pressemitteilung 2008/05/26 +++ Neue Meisterprüfungsverordnung für das Tischler Handwerk ab 1. Juli 2008
(mw) - Rund 1.200 Gesellinnen und Gesellen legen jährlich die Meisterprüfung im Tischlerhandwerk ab. Für die über 42.300 Handwerksbetriebe im Tischlerhandwerk und ihre Auszubildenden gilt ab 01. Juli 2008 die neue Meisterprüfungsverordnung vom 13. Mai 2008 (BGBl. I S. 826).
Den vielfältigen Aufgaben des Tischlers wie Beratung, Planung, Fertigung und Montage sowie der Anpassung an den technisch fortschreitenden Modernisierungsprozess werden mit der neuen Fortbildungs- und Meisterprüfungsregelungen Rechnung getragen. Auf Grund des breiten Tätigkeitsspektrums wurde bei der Erarbeitung der neuen Meisterprüfungsverordnung im Teil I den bautechnischen und bauphysikalischen Qualifikationen besondere Bedeutung beigemessen. Die Handlungsfelder im Teil II (fachtheoretische Prüfung) wurden derart ausgestaltet, dass eine Option auf Befreiung von Handlungsfeldern durch den Meisterprüfungsausschuss gegeben ist. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Meisterprüfling zu einem früheren Zeitpunkt eine gleichwertige Fortbildungsprüfung zum „Geprüften Kundenberater“, „Geprüften Fertigungsplaner“ oder „Geprüften Fachbauleiter“ erfolgreich abgelegt hat.
Der Text der Meisterprüfungsverordnung kann über die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie als Download-Datei abgerufen werden unter: www.bmwi.de
Quelle: BMWI Tagesnachrichten, Nr. 11853, S. 3
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