Pressemitteilung 2008/09/05 +++ Novellierung des Rechts zum Schutz geistigen Eigentums in Kraft getreten
(mw) – Am 1. September 2008 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung des geistigen Eigentums“ in Kraft getreten. Der Deutschen Bundestag hat das Gesetz am 11. April 2008 zur Umsetzung der EU-Durchsetzungs-Richtlinie (Richtlinie 2004/48/EG) verabschiedet. Dadurch erfolgt eine Novellierung von mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz. Ferner passt das Gesetz das deutsche Recht an die neue EG-Grenzbeschlagnahme-Verordnung an.
Das neue Gesetz erleichtert unter anderem den Kampf gegen Produktpiraterie durch Erleichterung der Vernichtung von Piraterieware.
Außerdem führt das Gesetz neue Auskunftsrechte ein, mit denen Inhaber geistigen Eigentums ihre Rechte besser verfolgen können. Das Gesetz regelt nun auch die Fälle, in denen benötigte Informationen nicht beim Verursacher, sondern bei einem Dritten liegen, z.B. einem Spediteur oder einem Provider. Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch gegenüber einem Dritten sind u. a., dass der Rechtsverletzer gewerblich handelt. Ausgenommen von diesem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch waren bisher die sog. Vorratsdaten. Der Rechteinhaber hat durch das neue Gesetz die Möglichkeit, diesen Anspruch auf zivilrechtlicher Ebene durchzusetzen. Nur in Ausnahmefällen, z.B. dann, wenn der Provider der Auskunftspflicht nur unter der Verwendung der Verkehrsdaten iSd. §3 Nr. 30 TKG nachkommen kann, ist eine richterliche Anordnung notwendig.
Ferner sind nun anwaltliche Abmahnkosten für kleinere Urheberrechtsverletzungen durch Einfügung des § 97 a Urhebergesetz auf 100,- Euro begrenzt, sofern es sich um einfache gelagerte Fälle bei einer ersten Abmahnung im außergeschäftlichen Bereich handelt.
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