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Pressemitteilung 2008/10/07 +++ Bundesjustizministerium bietet Leitfaden zur Impressumspflicht

(07.10.2008 –mw) Das Bundesjustizministerium hat seit heute ein neues Serviceangebot: Auf der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum steht nun ein Leitfaden zur Impressumspflicht bereit.

Der Leitfaden soll insbesondere kleine und mittlere Unternehmen mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre Anbieterkennzeichnung (= Impressum) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten, um Abmahnungen zu vermeiden. Denn wer als Telemedienanbieter seine Anbieterkennzeichnungspflicht nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend erfüllt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße
(bis zu 50.000 €) belangt werden.


Rechtsanwalt Marc Wandersleben, Partner der Kanzlei BRENNECKE & PARTNER, bekräftigt: „Der Leitfaden ist kein Gesetz und hat somit keine rechtliche Verbindlichkeit. Er bittet allerdings eine sinnvolle Orientierung. Es ist anzuraten, das Impressum wie die AGB regelmäßig durch einen Anwalt auf die Aktualität hin überprüfen zu lassen.“

Der Leitfaden informiert über:
„I. Warum überhaupt ein 'Impressum'? 
II. Erstellen einer Anbieterkennzeichnung 
   1. Muss ich die Anbieterkennzeichnungspflicht nach dem Telemediengesetz erfüllen?
   2. Welche Angaben muss ich machen?
   3. Wie muss ich die Anbieterkennzeichnung platzieren?")
III. Weiterführender Hinweis"

Leitfaden: http://www.bmj.de/musterimpressum


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 10/2008