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Pressemitteilung 2008/10/13 +++ Regierung will mit neuem Gesetz Bürokratiekosten des Mittelstands um 97 Millionen Euro senken

(mw) - Die Bundesregierung will mit ihrem „Entwurf eines dritten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ (BT-Drucksache16/10490 vom 07.10.2008) im kommenden Jahr den Mittelstand um Bürokratiekosten in Höhe von mindestens 97 Millionen Euro entlasten.

Vorgesehen ist die Streichung oder Vereinfachung von Rechtsvorschriften in 23 Fällen. Unter anderen sind folgende Entlastungen vorgesehen:

  • Vereinfachung der Handwerkszählung dadurch Nutzung der Daten, die bereits in der Verwaltung vorhanden sind. Bei rund 460.000 selbstständigen Handwerksunternehmen, einer Bearbeitungszeit von 95 Minuten je Unternehmen und einem aktuellen Lohnsatz von 33,19 Euro je Stunde ergäbe sich hieraus für das Jahr 2009 eine Entlastung um rund 24,17 Millionen Euro, rechnet die Regierung vor.
  • Zukünftig soll erst ab einem Einkommen von 5.000 Euro eine steuerliche Veranlagung zur Körperschaftsteuer erforderlich werden. Bisher liegt dieser Betrag bei 3.835 Euro. Aus Sicht der Regierung profitieren davon vor allem Vereine und Stiftungen. Für Genossenschaften will sie den entsprechenden Freibetrag von 13.498 Euro auf 15.000 Euro anheben. Reisegewerbetreibende wie Schausteller auf Volksfesten oder Jahrmärkten müssen nach dem Willen der Regierung künftig kein Umsatzsatzsteuerheft mehr führen. Dies soll auch für Unternehmer gelten, die zur Buchführung verpflichtet sind oder freiwillig Bücher führen, aber nicht gewerblich niedergelassen sind.
  • Erleichterungen bei der Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt. 
  • Für Automatenaufsteller soll die Informationspflicht aufgehoben werden, jeweils die Aufstellung des ersten Automaten in einem Bezirk zu melden.
  • Aufhebung der Pflicht zur Namensangabe an Ladengeschäften und auf Geschäftsbriefen. 
  • Finanzvermittler müssen keine Erlaubnis für die Anlageberatung mehr beantragen. Wird die Erlaubnis für die Vermittlung erteilt, soll sie die Anlageberatung mit umfassen.
  • Streichung von Aufbewahrungspflichten in der Pfandleiherverordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung.

Ob die Änderungen wie geplant umgesetzt werden, oder an der Bürokratie selbst scheitert, bleibt abzuwarten.

 

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 27 vom 13.10.2008



Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 10/2008