Pressemitteilung 2008/10/22 +++ Bundesregierung beschliesst Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie der EU in deutsches Recht umsetzen soll.
Hauptbestandteil des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes ist nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Durch das ZAG wird ein neuer Aufsichtsrahmen für Zahlungsinstitute geschaffen. Bisher erbringen Kreditkartenunternehmen oder Betreiber des Finanztransfergeschäfts - ebenso wie Kreditinstitute - national oder grenzüberschreitend Zahlungsdienste, unterliegen aber in der Europäischen Union bislang keiner harmonisierten Aufsicht .
Der Gesetzentwurf sieht vor, Zahlungsinstitute zukünftig einer Solvenzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt werden. Nur wer die Anforderungen des ZAG erfüllt, soll die Erlaubnis zur EU-weiten Erbringung von Zahlungsdiensten erhalten.
Zu den Erlaubnisvoraussetzungen zählen unter anderem das Vorhalten von angemessenen Eigenmitteln und die Einhaltung bestimmter Sicherheitsanforderungen mit dem Ziel, die Nutzer von Zahlungsdiensten im Falle einer Insolvenz wirksam abzusichern. Damit wird der Gläubigerschutz konsequent weiter ausgebaut.
Mit der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie wird das Ziel verfolgt, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter im EU-weiten Zahlungsverkehr zu schaffen. Gleiche Anforderungen für die Beaufsichtigung der Zahlungsinstitute und gleiche Marktzugangskriterien seien wichtige Voraussetzungen für mehr Wettbewerb und im Interesse der Kunden für mehr Transparenz über alle Anbieter von nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsdiensten, so das Bundeswirtschaftsministerium.
Das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten.
Abrufbar ist der Gesetzesentwurf unter: folgenden LINK
Quelle: BMF Newsletter vom 22.10.2008
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 10/2008