Pressemitteilung 2008/12/30 +++ Änderung der Krankenversicherung ab 2009
Zum 01.01.2009 gilt ein bundesweit einheitlicher Krankenkassenbeitragsatz von 15,5 Prozent. Nach Medienberichten kostet die Reform deutsche Unternehmen rund zwei Milliarden Euro jährlich. Mit dem „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ soll sichergestellt werden, dass das Gesundheitswesen leistungsfähig und finanzierbar bleibt.
Die Gesundheitsreform sieht auch eine bisher wenig beachtete Änderung für selbstständig Erwerbstätige vor. Ihr bisheriger Anspruch auf Krankengeld wird mit dem 31.12.2008 gesetzlich entfallen. Wer hierbei nicht selbst aktiv wird, kann auch einen bisher bestehenden Anspruch auf Krankengeld ersatzlos verlieren.
Weitere Informationen hierzu unter auf dem Internetportal "krankenkassen-direkt.de".
Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 2008/12