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Pressemitteilung 2009/01/02 +++ Neue Abgeltungssteuer zum 01.01.2009

Zum 1.1.2009 wurde die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag eingeführt. Vollständig zu versteuern sind damit Dividenden und Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften. Die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne, die ein Jahr nach dem Kauf der Wertpapiere realisiert werden, entfällt. Auch die Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten aus Aktienverkäufen mit allen anderen Kapitaleinkünften wird gestrichen.

Es ist zukünftig nur noch ein Ausgleich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen möglich. Es gelten auch hier die Sparerfreibeträge von 801 Euro für Einzel- und 1.602 Euro für Zusammenveranlagte.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 01/2009