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Pressemitteilung 2009/01/02 +++ Neue Firmenwagen-Besteuerung 2009

Die Bundesregierung möchte trotz erheblichen Widerstand aus Verbänden und Bundesrat an ihrem Vorhaben festhalten und bei Neukauf von betrieblichen Fahrzeugen ab 1.1.2009 nur noch 50 Prozent der Vorsteuer aus Kaufpreis und laufenden Pkw-Kosten erstatten. Im Gegenzug soll dann der Selbständige für Privatfahrten keine Umsatzsteuer mehr an das Finanzamt abführen.

Eine Erleichterung für Selbständige gibt es in der Praxis wohl kaum, da künftig bei der steuerlichen Behandlung zwischen Fahrzeugen, die bis 31.12.2008 und ab 1.1.2009 erworben werden, völlig unterschiedliche Steuerregeln beachtet werden müssen. Wenn der Betriebs-Pkw noch im Jahr 2008 angeschafft wird, muss der Unternehmer für diesen „Alt-Pkw“ ganz normal Umsatzsteuer für die Privatnutzung abführen und bekommt im Gegenzug sämtliche Vorsteuern im Zusammenhang mit dem Betriebs-Pkw erstattet.


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 12/2008