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Pressemitteilung 2009/02/20 +++ Bundesrat macht Weg frei zur Modernisierung des Vergaberechts

In seiner 854. Sitzung hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts“ zugestimmt. In einer gleichzeitig gefassten Entschließung begrüßt er, dass das Vergaberecht vereinfacht und mittelstandsfreundlicher wird. Dies sei gerade im Hinblick auf die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise erforderlich.


Zugleich bitte der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Beseitigung bestehender Rechtsunsicherheiten im EU-Vergaberecht einzusetzen. Die Kommission müsse klarstellen, dass die Übertragung von Aufgaben zwischen den Kommunen kein öffentlicher Auftrag ist. Gleiches gelte für Vereinbarungen, nach denen sich die Kommunen untereinander im Liefer-, Bau-, und Dienstleistungssektor unterstützen. Darüber hinaus solle die Bundesregierung auch im Gesetz über Wettbewerbsbeschränkungen deutlich machen, dass die Übertragung von Aufgaben zwischen Kommunen unter das innerstaatliche Organisationsrecht fällt und kein Beschaffungsvorgang ist.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Der Gesetzesentwurf ist abrufbar unter:

http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2009/0001-0100/35-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/35-09.pdf

 



Quelle: Bundesrat Pressemitteilung 10/2009


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 2009/02