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Probezeit im Arbeitsvertrag


Entsprechende Klauseln für eine Frist im Arbeitsvertrag können wie folgt aussehen:


Befristetes Probearbeitsverhältnis mit Kündigungsmöglichkeit:

„Der Arbeitnehmer wird für die Dauer vom ... bis ... zur Probe eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Frist, sofern es nicht ausdrücklich verlängert wird.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“

Vorgeschaltete Probezeit:

„Das Arbeitsverhältnis beginnt mit dem ... Die ersten drei Monate gelten als Probezeit.
Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“



Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 09.06.2008


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Das Referat Vertragsrecht wird bei Brennecke Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke


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