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Rechtsinfos/AGB-Recht/Einbeziehung

Damit die AGB Bestandteil des Vertrages werden, müssen diese wirksam in den Vertrag einbezogen werden (§ 305 BGB). Hierzu muss der Verwender vor oder bei Vertragsabschluss die andere Partei entweder ausdrücklich oder durch einen deutlich sichtbaren Aushang auf die AGB hinweisen und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit geben, vom Inhalt der Vertragsbedingungen Kenntnis zu erlangen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - Einführung
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - EINE EINFÜHRUNG - TEIL 3 - Wirksame Einbeziehung von AGB
 
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 15 – Einbeziehung gegenüber einem Unternehmer
 
Einführung in die VOB/B Teil 1
 
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) - Eine Einführung (Teil I)
 
Wirksame Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
 
Wirksame Einbeziehung Allgemeiner Versicherungsbedingungen
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat AGB-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Dibbelt prüft AGB und AVB auf Rechtswirksamkeit und Wettbewerbsverstöße. Sie erstellt neue und überarbeitet bestehende AGB und passt Ihr „Kleingedrucktes“ an die aktuelle Rechtsprechung an, um Abmahnungen von Konkurrenten wegen unzulässiger AGB zu vermeiden und rechtssichere Vertragsgrundlagen zu schaffen. Rechtsanwältin Dibbelt erstellt neue AGB wie  Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen und andere Musterverträge. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Dibbelt ist die Prüfung der wirksamen Einbeziehung der AGB in den Vertrag im alltäglichen Geschäftsverkehr und im Internet genauso wie bei widerstreitenden AGB. Ein besonderes Augenmerk legt Rechtsanwältin Dibbelt auf ihr persönliches Geschäftsmodell und die besonderen Interessenschwerpunkte ihrer Mandanten. Neben der Überprüfung der AGB-Klauseln anhand der aktuellen Rechtsprechung ist vielen Mandanten das Anliegen die Haftungs- und Verschuldensklauseln klar und einfach zu gestalten.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema

  • AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater und Rechtsanwälte
  • Widerrufsbelehrungen: Gestaltung und Anwendung
  • Die „AGB-Schlacht“ gewinnen: Wie man mit widersprechenden AGB bei Bestellung und Lieferung umgeht
  • Gefahren bei (ungeprüfter) Übernahmen fremder Geschäftsbedingungen

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0