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Rechtsinfos/AGB-Recht/Vertrags-AGB

Haben die Parteien eine individuelle Vertragsabrede getroffen und steht diese im Widerspruch zu einer Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), so hat die Individualabrede Vorrang vor den AGB. Das entspricht dem Willen der Vertragsparteien, denn diese wollten mit der Individualabrede deren Geltung erreichen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



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