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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Abfindung

Fast jedem Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die Vorschrift des § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bekannt, wonach der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben kann, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen diese Kündigung nicht innerhalb der gesetzlichen Klagefrist vorgeht. Wie hoch die Abfindung sein kann oder muss, ist nur im Einzelfall zu klären.

Was für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer wichtig zu wissen ist, finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner und in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Keine Erhöhung der Abfindung nach Ausscheiden
 
Spät ausbezahlte Abfindung mindert Arbeitslosengeld II
 
Abfindungsforderungen sind keine Masseforderungen
 
Steuerfreiheit von Abfindungen zum 1. Januar 2006 aufgehoben
 
Der steuerlich relevante Zufluss von Abfindungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
 
Wie hoch darf die Abfindung bei Unterlassen der Kündigungsschutzklage sein?
 
Die Kündigungsschutzklage, Teil 10 - Welche Regelungen sind bei einer Beendigung des Kündigungsschutzprozesses durch Vergleich zu treffen?
 
Neuregelungen im Kündigungsschutz ab 1. Januar 2004
 
Steuervorteil für Abfindungen auch bei selbst verschuldeter Kündigung
 
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag - 2. Inhalt, Beseitigung
 
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag - 3. Rechtsfolgen
 
Schadensersatzanspruch bei vorgeschobener Kündigung Teil 1
 
Aufhebungsverträge Teil 2
 
Abfindung - richtig verhandeln im Kündigungsschutzprozess
 
Anrechenbarkeit der Elternzeit zur Beschäftigungsdauer bei Sozialplanabfindung
 
Kündigung – Beendigung von Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag - 4.Teil: Betriebsbedingte Kündigung
 
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag - 1. Zustandekommen: Teil 1
 
Vereinspraxis im Arbeitsrecht - Kündigung von Arbeitnehmern: Der Aufhebungsvertrag
 
Die Kündigung im Arbeitsrecht - Sonderrechte für Fans der Fußball-WM?
 
Die Kündigungsschutzklage, Teil 09 - Wie ist der Verfahrensablauf in einem Kündigungsschutzprozess?
 
Fristen im Arbeitsrecht
 
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag - 1. Zustandekommen – Teil 2
 
Kündigungsschutzklage-Eine Einführung
 
Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
 
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 27.09.2012, 2 AZR 516/11.
 
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 27.09.2012, 2 AZR 516/11.
 
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 27.09.2012, 2 AZR 516/11.
 
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 27.09.2012, 2 AZR 516/11.
 
Steuerliche Begünstigung von Entschädigungen für Arbeitszeitreduzierung
 
Die Abfindung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke