Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Abfindung
Fast jedem Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die Vorschrift des § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bekannt, wonach der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben kann, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen diese Kündigung nicht innerhalb der gesetzlichen Klagefrist vorgeht. Wie hoch die Abfindung sein kann oder muss, ist nur im Einzelfall zu klären.
Was für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer wichtig zu wissen ist, finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner und in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.