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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Abmahnung

Prozesse vor dem Arbeitsgericht bergen oft eine böse Überraschung, wenn die Richter die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung für unwirksam erklären. Daraus kann sehr oft ein erheblicher finanzieller Verlust für den Arbeitgeber erwachsen.

Oft stellt sich dann heraus, dass Grund für die unwirksame Kündigung eine im Vorfeld falsch oder überhaupt nicht erfolgte Abmahnung ist. Welche Anforderungen an eine wirksame Abmahnung zu stellen sind bzw. wie diese auszusehen hat, finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie in zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.




Die rechtswirksame Abmahnung - 10 goldene Regeln
 
Vereinspraxis im Arbeitsrecht - Freisetzung von Arbeitnehmern: Teil 1.2 Abmahnung
 
Arbeitnehmer müssen auch bei wiederholten Abmahnungen mit einer Kündigung rechnen.
 
Die Kündigung im Arbeitsrecht - Sonderrechte für Fans der Fußball-WM?
 
Die Kündigungsschutzklage, Teil 05 – Die verhaltenbedingte Kündigung: Was muss man vortragen?
 
Abmahnung Teil 3: Allgemeine Fälle der Entbehrlichkeit der Abmahnung
 
Abmahnung Teil 9: außerdienstliches Fehlverhalten
 
Die verhaltensbedingte Kündigung Teil 1
 
Abmahnung Teil 10: Datenschutzvergehen
 
Abmahnung Teil 2: Leistungs- und Vertrauensbereich
 
Abmahnung oder sofortige Kündigung?
 
Abmahnung Teil 16: Kleidung
 
Abmahnung Teil 15: Private Nutzung Internet IV
 
Abmahnung Teil 12: Private Nutzung Internet I
 
Abmahnung Teil 11: fehlende Führungseigenschaften
 
Was kann der Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung tun?
 
Abmahnung Teil 8: Beleidigung
 
Abmahnung Tiel 8: Arbeitsverweigerung II
 
Abmahnung Teil 6: Arbeitsverweigerung I
 
Abmahnung Teil 5: alkoholbedingtes Fehlverhalten
 
Wie mahne ich richtig ab?
 
Wird bei jedem Fehlverhalten abgemahnt?
 
Abmahnung Teil 1: Funktionen der Abmahnung
 
Abmahnung Teil 4: Abmahnungserfordernis bei fehlendem Kündigungsschutz
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke