Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Arbeitnehmereigenschaft
In vielen Branchen stellt sich für den Unternehmer die Frage, ob die Tätigkeit von Mitarbeitern als freiberuflich oder als sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer einzustufen ist. Die Beantwortung dieser Frage hat erhebliche rechtliche und finanzielle Auswirkungen.
Für den Fall, dass keine Selbständigkeit vorliegt, ist der Auftraggeber zur Zahlung sämtlicher Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet. Und das schlimmstenfalls auch für zurückliegende Jahre. Diese Zahlungsverpflichtungen können dabei ganz erheblichen Größenordnungen annehmen und führen nicht selten dazu, dass ein Unternehmen in massive wirtschaftliche Probleme gerät. Es ist daher wichtig, zu wissen, wann die Voraussetzungen der Selbstsändigkeit vorliegen und wann man als Arbeitnehmer nach dem Gesetz behandelt wird.
In den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen finden Sie viele wichtige Hinweise zu diesem Thema.
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:
... Rechtsanwältin Monika Dibbelt
... Rechtsanwalt Tilo Schindele
... Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler
... Rechtsanwalt Harald Brennecke