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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Arbeitnehmereigenschaft/Arbeitnehmereigenschaft-Allgemein/Autorenbeitraege



Teil 1 - Der GmbH-Geschäftsführervertrag
 
Teil 2 - Der GmbH-Geschäftsführervertrag
 
 
Freelancer: Der „freie“ Mitarbeiter - Teil 4
 
Die Stellung des Vereinsmitglieds in steuerrechtlicher Hinsicht
 
Freelancer: Der „freie“ Mitarbeiter - Teil 3
 
Arbeitsverhältnisse bei Betriebsübergang - § 613a BGB Haftung des Erwerbers: Voraussetzungen und Rechtsfolgen
 
DAS INSOLVENZGELD FÜR ARBEITNEHMER - EINE EINFÜHRUNG
 
Der Franchisevertrag – Gestaltung und Prüfung
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes für Geschäftsführer mit Arbeitsvertrag
 
Vereinspraxis im Sozialversicherungsrecht - Beschäftigte im Verein: Teil 1. Einführung
 
Vereinspraxis im Sozialversicherungsrecht - Beschäftigte im Verein: Teil 2.4 Arbeitslosenversicherung für den Vorstand
 
 
Vereinspraxis im Sozialversicherungsrecht - Beschäftigte im Verein: Teil 2.3 Soziale Pflegeversicherung für den Vorstand
 
Vereinspraxis im Sozialversicherungsrecht - Beschäftigte im Verein: Teil 2.1 Krankenversicherung für den Vorstand
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke