Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Arbeitnehmererfindung

Unter Arbeitnehmererfindungen versteht man alle Erfindungen eines Arbeitnehmers. Es ist dabei gleichgültig, wie, wo und auf welchem Gebiet bzw. aus welchen Gründen die Erfindung entwickelt bzw. gemacht worden ist. Was in diesem Zusammenhang zu wissen ist, findet sich in einem Bundesgesetz wieder, dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.

In den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner oder in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen finden Sie wichtige und aktuelle Hinweise zu diesem Thema.



Die Rechtsstellung des GmbH Geschäftsführers im Arbeits und Sozialversicherungsrecht Teil 1
 
Einführung ins Urheberrecht - 25 - Anbietungspflicht bei freien Werken und zusätzlicher Vergütungsanspruch für den Arbeitnehmerurheber
 
 
Einführung ins Urheberrecht - 23 - Der Urheber als Arbeitnehmer
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke