Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Arbeitnehmererfindung
Unter Arbeitnehmererfindungen versteht man alle Erfindungen eines Arbeitnehmers. Es ist dabei gleichgültig, wie, wo und auf welchem Gebiet bzw. aus welchen Gründen die Erfindung entwickelt bzw. gemacht worden ist. Was in diesem Zusammenhang zu wissen ist, findet sich in einem Bundesgesetz wieder, dem Arbeitnehmererfindungsgesetz.
In den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner oder in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen finden Sie wichtige und aktuelle Hinweise zu diesem Thema.