Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerüberlassung



Checkliste Arbeitnehmerüberlassung ANÜ - Pflichten des Verleihers
 
Arbeitnehmerüberlassung
 
Arbeitnehmerüberlassung: Auch gemeinnützige Organisationen brauchen eine Erlaubnis
 
Rechtsgrundlage der Arbeitnehmerüberlassung
 
Risiko des Verleihers bei verdeckter ANÜ trotz Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
 
Abgrenzung echte - unechte Leiharbeit
 
Arbeitnehmerüberlassung
 
Arbeitnehmerüberlassung und Befristung - Teil III: Sachgrundlose Befristung
 
Arbeitnehmerüberlassung und Befristung Teil I: Grundsätze
 
Erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung
 
Maschinenüberlassungsvertrag - Arbeitnehmerüberlassung - Betriebsübergang
 
Arbeitnehmerüberlassung und Befristung - Teil II: Sachgrundbefristung
 
Abgrenzung Vertragsformen drittbezogener Personaleinsatz
 
Generalunternehmerhaftung im Baugewerbe
 
Befristung und Leiharbeit Anschlussfragen
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke