Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Arbeitsvertrag
Mittelpunkt eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Dieser - auch Anstellungsvertrag genannt - ist nach deutschem Recht ein Vertrag über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung.
Im Unterschied zum freien Dienstverhältnis ist das durch den Arbeitsvertrag begründete Arbeitsverhältnis von der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Der Arbeitnehmer kann im Wesentlichen nicht selbst seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen. Er ist vielmehr in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt typischerweise den Weisungen des Arbeitgebers über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit.
Was Sie als Arbeitgeber sowie als Arbeitnehmer wissen müssen, finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie in den zahlreichen Rechtsprechungshinweisen.