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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/Arbeitszeit-Allgemein



Flexibilisierung der Arbeitszeit
 
Regelung der Arbeitszeiten im Arbeitszeitrecht
 
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - Beginn und Ende der Arbeitszeit
 
Arbeitszeit
 
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - Verlängerung und Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit
 
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 08 - Die Renten: Wegeunfähigkeit und betriebsunübliche Pausen
 
Vertrauensarbeitszeit Was versteht man hierunter und wo ist diese einsetzbar?
 
Keine Kündigung wegen ausgiebiger Raucherpausen
 
Subventionsbetrug im Rahmen der Kurzarbeit
 
Vergütungserwartung - Überstunden
 
Steuerliche Behandlung Dienstverträgen bei Angehörigen
 
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
 
Internetsurfen während der Arbeitszeit - Kündigung zulässig?
 
Die Mitbestimmung im Unternehmen des Arbeitgebers – 3. Teil: Mitbestimmung durch Betriebsrat – Soziale Angelegenheiten
 
Einzelne Arbeitsvertragsklauseln - Teil I.
 
Zuwendungen im Arbeitsverhältnis – Teil 08 – Berufskleidung
 
Lohn ohne Arbeit? Teil 2
 
Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente - Teil 17 - Begriff des Hinzuverdienstes
 
Die steuerliche Behandlung von Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen
 
Vereinspraxis im Arbeitsrecht - Kündigungsschutz: Teil 1. Mutterschutzgesetz
 
Urlaubsentgelt - Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG
 
Anwendung des TVÜ-L bei Rückkehrern der Bibliotheksabteilung des HWWA - Gleichbehandlungsgrundsatz
 
Die Rechtsstellung des GmbH Geschäftsführers im Arbeits und Sozialversicherungsrecht Teil 1
 
Steuerliche Begünstigung von Entschädigungen für Arbeitszeitreduzierung
 
Arbeitnehmerüberlassung und Befristung - Teil II: Sachgrundbefristung
 
Arbeitnehmerüberlassung und Befristung Teil I: Grundsätze
 
Arbeitnehmerüberlassung und Befristung - Teil III: Sachgrundlose Befristung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke