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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Aufhebungsvertrag

Oft trennen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht nur im Streit, sondern im beiderseitigem Einverständnis. Um die Abwicklung für beide Seiten rechtssicher und optimal zu regeln, werden oft Aufhebungsvertrag abgeschlossen.

Beim Aufhebungsvertrag handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung mit dem Inhalt der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Wie dieser Vertrag auszusehen hat und was unbedingt geregelt sein muss, finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie in den zwahlreichen Rechtsprechungshinweisen erklärt.

 



Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag - 2. Inhalt, Beseitigung
 
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag - 1. Zustandekommen: Teil 1
 
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag - 1. Zustandekommen – Teil 2
 
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag - 3. Rechtsfolgen
 
Keine Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages Teil
 
Vereinspraxis im Arbeitsrecht - Kündigung von Arbeitnehmern: Der Aufhebungsvertrag
 
Aufhebungsverträge Teil 4
 
Aufhebungsverträge Teil 2
 
Aufhebungsverträge Teil 1
 
Mein Recht im Arbeitsrecht - Beendigung von Arbeitsverhältnissen
 
Aufhebungsverträge Teil 3
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke