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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Befristung

Ist es für ein kleines, neu gegründetes oder wachsendes Unternehmen möglich, Arbeitnehmer zunächst befristet zu beschäftigen? Die Antwort ist ja: Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nach deutschem Arbeitsrecht explizit im Teilzeitbeschäftigungsgesetz geregelt.

Welche Voraussetzungen vorliegen müssen und was es dazu noch zu wissen gilt, finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.



Arbeitnehmerüberlassung und Befristung - Teil III: Sachgrundlose Befristung
 
Form und Durchführung des befristeten Vertrages
 
Arbeitnehmerüberlassung und Befristung Teil I: Grundsätze
 
Die Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs.5 TzBfG
 
Neuregelungen im Teilzeit und Befristungsgesetz ab 1. Januar 2004
 
Ist es zulässig, innerhalb eines befristeten Arbeitsvertrags nochmals die Probezeit zu befristen?
 
Arbeitnehmerüberlassung und Befristung - Teil II: Sachgrundbefristung
 
Befristungen mit und ohne Sachgrund
 
Befristung und Leiharbeit Anschlussfragen
 
Einzelne Arbeitsvertragsklauseln Teil II.
 
Schriftform: Kündigungen und befristete Arbeitsverträge nur noch schriftlich
 
Probezeit oder Probearbeitsverhältnis?
 
Wichtige Fragen im Zusammenhang mit Urlaubsansprüchen
 
Befristete Arbeitsverhältnisse
 
Kostenfaktor-Urlaubsabgeltung
 
Fristen im Arbeitsrecht
 
Tarifliches Weihnachtsgeld - Tarifauslegung
 
Kündigungsschutz - "Alt-Arbeitnehmer"
 
Beendigung des wirksam befristeten Arbeitsvertrages
 
Grundfragen des Befristungsrechts
 
Arbeitsrecht für Existenzgründer
 
Kann das Schriftformerfordernis bei einer Befristungsabrede auch bei Arbeitsaufnahme vor Vertragsunterzeichnung gewahrt sein?
 
Unwirksame Befristungen
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke