Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Betriebsrat
In größeren Unternehmen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die Arbeitnehmer und Arbeiter in bestimmten Bereichen der Unternehmensführung ein Mitspracherecht haben. Aus diesem Grund gibt es unter anderem das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Vertretung der Arbeitnehmer durch so genannte Betriebsräte. Das Gesetz räumt den Betriebsräten weit reichende Rechte ein, wodurch gleichzeitig die Handlungsfreiheit der Arbeitgeber eingeschränkt wird.
Was Sie zu diesen Thema noch wissen sollten, wird in den nachfolgenden Beiträge unserer Partner sowie in den zahlreichen Rechtssprechungshinweisen dargelegt.