Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Gleichbehandlungsgesetz
Im Rahmen der Vereinheitlichung des Rechts innerhalb der Europäischen Union wurden vier Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung in privaten Rechtsverhältnisses aufgesetzt. Die Nationalstaaten waren verpflichtet diese Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen.
Die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht erfolgte durch das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“, welches am 18.08.2006 in Kraft getreten ist.
Was Sie zu diesem Thema wissen sollten und wie die Rechtsprechung die neuen gesetzlichen Vorgaben umsetzt, werden in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie in den zahlreiche Rechtsprechungshinweisen dargelegt.