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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Gleichbehandlungsgesetz/Autorenbeitraege



Auf Kündigungen ist das Gleichbehandlungsgesetz anwendbar
 
Tarifliche Eingruppierung nach dem AGG
 
Die Diskriminierungstatbestände
 
 
Eine Einführung in das neue Gleichbehandlungsgesetz
 
Auswirkungen des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) auf Vereine
 
Die finanziellen Folgen des „Antidiskriminierungsgesetzes“ für den Verein als Arbeitgeber
 
Schutzpflichten des § 12 AGG – Teil 5: Informationspflicht des § 12 Abs. 5 AGG
 
Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
 
Die Beweislast bei Verfahren nach dem Gleichbehandlungsgesetz
 
Diskriminierung von Behinderten bei Einstellung
 
Betriebsrat und Beschwerdestelle nach dem AGG
 
Schutzpflichten des § 12 AGG – Teil 4: repressive Maßnahmen des § 12 Abs. 3 u. 4 AGG
 
Schutzpflichten des § 12 AGG - Teil 3: Schulungspflichten des § 12 Abs. 2 AGG
 
Altersgruppen in Sozialplänen
 
Schutzpflichten aus § 12 AGG – Teil 1: Einleitung
 
Ansprüche gegenüber Arbeitgeber
 
Was muss ich bei einer Stellenausschreibung beachten?
 
Altersdiskriminierung bei zulassungsbeschränkten Berufen
 
Altersbeschränkungen in zulassungsbeschränkten Berufen Teil 2
 
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Vom Risiko zur Chance!
 
Schutzpflichten des § 12 AGG – Teil 2: Generalklausel des § 12 Abs. 1 AGG
 
AGG Entschädigung aufgrund einer Diskriminierung wegen des Geschlechts
 
Die Diskriminierungsmerkmale des Gleichbehandlungsgesetz
 
Gleichbehandlung in Tarifverträgen
 
Ansprüche des Arbeitgebers
 
Pflichten des Arbeitgebers nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz
 
Form und Fristen bei der Geltendmachung für Ansprüche nach dem Gleichbehandlungsgesetz
 
Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 27.09.2012, 2 AZR 516/11.
 
Absageschreiben und Herausgabe von Bewerbungsunterlagen
 
Stellenanzeige, Besonderheit nach AGG
 
Einzelfälle im Fragerecht des Arbeitgebers
 
Die Auswahl des geeigneten Bewerbers
 
Schutzpflichten des § 12 AGG – Teil 6: Adressatenkreis der Schutzpflichten
 
Der Verein als Arbeitgeber
 
Im Urwald der Datenschutzregelungen: Was darf der Arbeitgeber? Teil 2
 
Kündigungsfrist
 
Die Rechtsstellung des GmbH Geschäftsführers im Arbeits und Sozialversicherungsrecht Teil 1
 
Arbeitsrecht für Existenzgründer
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke