Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Mutterschutz
Eine Frau, die während des bestehenden und wirksamen Arbeitsverhältnisses schwanger wird, erhält einen gesetzlichen besonderen Kündigungsschutz.
Danach ist eine Kündigung bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Niederkunft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ihm innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitgeteilt wird. Doch der Arbeitgeber ist nicht gänzlich schutzlos: Eine Kündigung ist in Ausnahmefällen zulässig.
Ántworten zu Fragen aus diesem Bereich finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.