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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Mutterschutz

Eine Frau, die während des bestehenden und wirksamen Arbeitsverhältnisses schwanger wird, erhält einen gesetzlichen besonderen Kündigungsschutz.

Danach ist eine Kündigung bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Niederkunft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ihm innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitgeteilt wird. Doch der Arbeitgeber ist nicht gänzlich schutzlos: Eine Kündigung ist in Ausnahmefällen zulässig.

Ántworten zu Fragen aus diesem Bereich finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Besonderer Kündigungsschutz Teil 1
 
Vereinspraxis im Arbeitsrecht – Kündigungsschutz: Teil 2. Elternzeit
 
Vereinspraxis im Arbeitsrecht - Kündigungsschutz: Teil 1. Mutterschutzgesetz
 
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
 
Kündigung einer Schwangeren, wenn Schwangerschaft im Zeitpunkt der Kündigung dem ArbG nicht bekannt war
 
Aufhebungsverträge Teil 1
 
Aufhebungsverträge Teil 4
 
Anrechenbarkeit der Elternzeit zur Beschäftigungsdauer bei Sozialplanabfindung
 
"Familienunfreundlicher" Arbeitgeber
 
Kündigung – Beendigung von Arbeitsverhältnis und Arbeitsvertrag - 1. Teil: Die Kündigungserklärung
 


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Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke