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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Sozialauswahl

Will der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern durch ordentliche Kündigung beenden, muss er bei mehreren beschäftigten Arbeitnehmern eine so genannte Sozialauswahl vornehmen.

Verstößt der Arbeitgeber dagegen, ist die Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für unwirksam zu erklären. Wann eine Sozialauswahl rechtsicher vorliegt, soll Ihnen in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie anhand zahlreicher Rechtsprechungsnachweise nahe gebracht werden.





Sozialauswahl - welche Kriterien spielen wann eine Rolle?
 
Die Kündigungsschutzklage, Teil 04 – Die betriebsbedingte Kündigung: Was muss man vortragen ?
 
Kündigung Arbeitsvertrag - Ist der Doppelverdienst bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



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Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

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Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke