Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Sozialauswahl
Will der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern durch ordentliche Kündigung beenden, muss er bei mehreren beschäftigten Arbeitnehmern eine so genannte Sozialauswahl vornehmen.
Verstößt der Arbeitgeber dagegen, ist die Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für unwirksam zu erklären. Wann eine Sozialauswahl rechtsicher vorliegt, soll Ihnen in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie anhand zahlreicher Rechtsprechungsnachweise nahe gebracht werden.