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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Zeugnis

Das Thema Arbeitszeugniss ist ein hochbrisantes Thema, denn der Arbeitgeber beurteilt darin die Arbeitsleistung seiner Arbeitnehmer, einschließlich der Qualifikation und des dienstlichen Verhalten (qualifiziertes Arbeitszeugnis).

Grundsätzlich muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend formuliert sein, um dem Arbeitnehmer sein berufliches Fortkommen nicht zu erschweren. Dennoch oder gerade deshalb gibt es auf diesem Gebiet immer wieder Streitigkeiten zwischen Arbeitsgeber und Arbeitnehmer.

Was man zum Thema Zeugnis noch wissen sollte, finden Sie in den nachfolgenden Beiträge unserer Partner sowie in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.





Müssen Arbeitszeugnisse branchenübliche Formulierungen enthalten?
 
Falsche Angaben im Zeugnis verjähren nicht
 
Checklisten Arbeitsrecht - Ausbildungszeugnis
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke