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Rechtsinfos/Bankrecht/Bank-AGB/Bank-AGB-Allgemein



Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehensverträgen - Teil 02 - Verstoß gegen AGB-Recht
 
Rechtsschutzversicherung deckt auch Kapitalanlagenfehlberatung
 
Zinsberechnung in Prämiensparverträgen bei unwirksamer Zinsänderungsklausel
 
Klauseln über die Verjährung von Bürgschaftsforderungen in Banken-AGB - Teil 02
 
Was ist eine Globalbürgschaft? Teil 2
 
Emission von Wertpapieren, Teil 1
 
Darlehensvertrag - Kündigungsrecht für den Darlehensgeber
 
Inhaltskontrolle von VOB/B Klauseln
 
Kreditverkauf durch Banken
 
Neuerungen durch die Banken-AGB seit 1. November 2009
 
BGH Beschluss XII ZB 240/05 vom 12. Dezember 2007
 
Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bei Leasingverträgen
 
Prüfung von Verträgen - Jeder Vertrag ist überprüfbar!
 
BGH Beschluss V ZB 197/12 vom 4. Juli 2013
 
Die Zulässigkeit von Gebühren der Banken für Rücklastschriften
 
Schönheitsreparatur oder Instandhaltung - Was ist zu beachten?
 
Klauseln über die Verjährung von Bürgschaftsforderungen in Banken-AGB - Teil 01
 
Darlehensvertrag - Kündigungsrecht für den Darlehensnehmer
 
Das Zwangsverwaltungsverfahren - Besondere Formen
 
Sonstige Verträge
 
Was ist eine Globalbürgschaft? Teil 1
 
Sicherung I - Einfache Sicherung aus verlängertem Eigentumsvorbehalt - auch gegen Globalzession
 
Das Bankgeheimnis: Teil 1 Allgemeines
 
 
Sicherheit bei der Vertragserfüllung
 
Das Bankgeheimnis: Teil 8 Rechtsfolgen einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
 
Angemessenheit der Frist zur Bestellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648 a
 
Einführung in die VOB/B Teil 9
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 16 - Ausschluss des Ausgleichsanspruchs
 
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehensverträgen - Teil 01 - rechtliche Einordnung von Bearbeitungsgebühren
 
Kreditkartenmissbrauch – Gefahr im Internet
 
Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines Dienstordnungsangestellten - Rückwirkung - Alimentationsprinzip - Gleichheitssatz
 
BGH Beschluss VII ZB 27/05 vom 5. Juli 2005
 
Sicherheit durch Vertragserfüllungsbürgschaft
 
Wertstellung von Gutschriften auf dem Kundenkonto: Am Tag des Zahlungseingangs bei der Bank
 
Unwirksamer Schuldbeitritt kann in eine Bürgschaft umgedeutet werden
 
Die Reformation der Verbraucherkreditrichtlinie - Vertragsanbahnung und -inhalte
 
Elektronischer Zahlungsverkehr: Wann kann der Empfänger auf den Zahlungseingang vertrauen?
 
Urlaubsentgelt - Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 2: Checkliste vor dem Umzug
 
Prämienzahlungspflicht und Prämienverzug
 
Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG – Teil 04 - Beteiligungsformen bei Publikumskommanditgesellschaften
 
Factoring - eine Einführung, Teil II
 
Die Informationspflicht der Bank I - Grundlagen
 
Limited: Tipps zur Konto Eröffnung bei der Bank
 
„Wer bürgt, wird gewürgt“ - Existenzgründung und Bürgschaft"
 
Steuerrechtlichen Handhaben von Spenden für die „Erdbeben-Katastrophe im Januar 2010 in Haiti“
 
Wichtige Fragen im Zusammenhang mit Urlaubsansprüchen
 
Der Firmenverkauf als Königsweg der Unternehmensnachfolge
 
Anwendung des TVÜ-L bei Rückkehrern der Bibliotheksabteilung des HWWA - Gleichbehandlungsgrundsatz
 
Die geplante Reformation der Verbraucherkreditrichtlinie - Einführung
 
Die geplante Reformation der Verbraucherkreditrichtlinie - Vertragsbeendigung
 
Factoring - eine Einführung, Teil I
 
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehensverträgen - Teil 02 - Verstoß gegen AGB-Recht
 
Kreditsicherheiten – Teil 27 – Pfandrecht nach Nr. 14 AGB-Banken, Nr. 21 AGB Sparkassen und in der Praxis
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Bankrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.

Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

Sie unterstützt ihre Mandanten auch bei Kontenpfändungen durch Einrichtung von P-Konten bzw. eines Antrages auf Erhöhung des Pfändungsschutzbetrages. Derartige Pfändungsschutzanträge können nicht nur Verbraucher sondern auch Selbständige stellen.

Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Haftung von Vermittlern und freien Anlageberatern bei Beratungsfehlern
  • Sicherheiten und ihr Nutzen in der Krise des Sicherheitengebers
  • BaFin – erlaubnispflichtige Tätigkeit oder nicht?
  • Zinsswap und Cross-Currency – was ist das?
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
  • Streitschlichtung und Mediation im Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0