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Rechtsinfos/Bankrecht/Bankhaftung/Bankhaftung-Allgemein



Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht – Teil 18 – Immobilienfonds
 
Bankenhaftung für fehlerhafte Beratung eines konservativen Anlegers
 
Rechtsschutzversicherung deckt auch Kapitalanlagenfehlberatung
 
Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 2
 
Gewährträgerhaftung für Sparkassen und Landesbanken entfällt!
 
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 04 – Finanzierungsleasing
 
Wie sich Steuervergünstigungen zugunsten des Anlegers auf einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank wegen Falschberatung auswirken
 
Schadensersatz wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformation
 
Schadensersatzanspruch wegen vorvertraglichen Aufklärungsverschuldens der finanzierenden Bank
 
Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 3
 
Neuerungen durch die Banken-AGB seit 1. November 2009
 
„Compliance“ – braucht mein Unternehmen so etwas ??
 
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 09 - Haftung nach § 823 Abs. 2 und nach § 826 BGB
 
Die Betriebsaufspaltung – Teil II: Entscheidungskriterien zur Betriebsaufspaltung (aus zivilrechtlicher Sicht)
 
Was sind Immobilienfonds?
 
Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung bei Leasingverträgen
 
Bürge Bürgenhaftung
 
 
Persönliche Haftung des Gesellschafters der GmbH
 
Darlehen: Die Errechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
 
Wie kann ich als Quasi-Hersteller mein Haftungsrisiko minimieren?
 
Das Bankgeheimnis: Teil 4 Wirkungen von Forderungsabtretungen
 
Kapitalersatz bei GmbH und GmbH & Co KG mit Steuerfolgen
 
IT Sicherheit Teil 1 Einführung
 
Beratungs-, Warn- und Aufklärungspflicht der Bank vor Abschluss eines Darlehensvertrages
 
Vorzeitige Darlehenskündigung - Einführung zur Vorfälligkeitsentschädigung
 
Factoring - eine Einführung, Teil II
 
Die Reformation der Verbraucherkreditrichtlinie - Vertragsanbahnung und -inhalte
 
Einführung in die MiFID
 
Franchiserecht Eine Einführung in das Recht des Franchising Teil 05 3 Informations und Auskuftspflicht
 
Gefahren des Einzugsermächtigungsverfahren bei Insolvenz des Schuldners Teil 1
 
Das Zwangsverwaltungsverfahren - Besondere Formen
 
Schadensersatz und Schmerzensgeld im Presserecht
 
Leasing in der Insolvenz
 
Die Registrierung (Gründung und Eintragung) von Gesellschaften mit ausländischen Investitionen in der Russischen Föderation
 
Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 1
 
Limited: Tipps zur Konto Eröffnung bei der Bank
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil II
 
Unternehmensanleihen - mündelsicher ?
 
„Wer bürgt, wird gewürgt“ - Existenzgründung und Bürgschaft"
 
Der Insolvenzplan Sanierungsinstrument in der Insolvenz Teil 10 Aufbau eines Insolvenzplans/Gestaltender Teil/Gruppenbildung
 
BGH Beschluss V ZB 197/12 vom 4. Juli 2013
 
Musterklagen für Kapitalanleger zukünftig zulässig - Gesetz tritt zum 01.11.2005 in Kraft
 
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) - Eine Einführung
 
Vorstandsmitglieder einer AG haften für fehlerhafte Ad hoc Mitteilungen
 
Sittenwidrigkeit einer Angehörigen-Bürgschaft bei hintereinander abgeschlossenen Bürgschaftsvereinbarungen - Teil 02
 
Sicherung gegen die Haftung für fremde Arbeitnehmer
 
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehensverträgen - Teil 01 - rechtliche Einordnung von Bearbeitungsgebühren
 
BGH Urteil BGH, Urteil vom 13. September 2004
 
Insolvenzcheck - Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil I
 
Einführung in die MiFID (Die Europäische Finanzmarktrichtlinie)
 
SOX Sarbanes Oxley Act
 
Anspruch auf Speicherung von Informationen und Daten gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen
 
Factoring als neuer Erlaubnistatbestand im Kreditwesengesetz (KWG)
 
Verbotene Einlagenrückgewähr bei Ausgleich einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft
 
Akkreditiv - eine Einführung
 
BGH Urteil III ZR 131/05 vom 2. Februar 2006
 
Absicherung des Bauherrn bei Insolvenz des Bauträgers
 
Pfichten beim Verkauf von Wertpapieren Teil 1
 
Genossenschaft (eG) - eine Einführung
 
Instandhaltungsrücklage - eine Einführung: 2. Teil - Die Verwaltung der Instandhaltungsrücklage
 
Aktienemissionen im Internet - Teil 1: Einführung
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.1 - Insolvenzstraftaten - Delikte
 
Einkauf als Wachstumsmotor
 
Das Recht der AG Teil 5 Rechtsstellung der Aktionäre
 
Klauseln über die Verjährung von Bürgschaftsforderungen in Banken-AGB - Teil 01
 
Der Rahmenkredit oder Abrufkredit - flexibles Kreditinstrument für Verbraucher – Teil 02
 
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 10 – Zulässigkeit der Bindungsfrist
 
Verwirklichung des Betrugstatbestands durch Vermögensschaden bei Darlehensgewährung mit vereinbarter Kick Back Zahlung
 
Kreditkartenmissbrauch – Gefahr im Internet
 
Lehman-Zertifikate tatsächlich und rechtlich keine sichere Geldanlage
 
Vermittler von kreditifinanzierten Lebensversicherungen im Visier: Drohen weitere Streitverkündungen von CMI?
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Bankrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.

Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

Sie unterstützt ihre Mandanten auch bei Kontenpfändungen durch Einrichtung von P-Konten bzw. eines Antrages auf Erhöhung des Pfändungsschutzbetrages. Derartige Pfändungsschutzanträge können nicht nur Verbraucher sondern auch Selbständige stellen.

Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Haftung von Vermittlern und freien Anlageberatern bei Beratungsfehlern
  • Sicherheiten und ihr Nutzen in der Krise des Sicherheitengebers
  • BaFin – erlaubnispflichtige Tätigkeit oder nicht?
  • Zinsswap und Cross-Currency – was ist das?
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
  • Streitschlichtung und Mediation im Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0