Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/Bankrecht/Börsenrecht

Börsenrecht beinhaltet die Normen, die Rechtsgeschäfte über die Börse regeln. Mithin regelt Börsenrecht, wer eine Börse betreiben darf, wer an einer Börse als Marktteilnehmer auftreten darf und welche Pflichten ihn treffen und wie ein Emittent Effekten an der Börse verkaufen kann.

Börsenrecht bezweckt Investorenschutz durch einen effizienten Markt. In einem effizienten Markt kommen die Preise unverfälscht durch Angebot und Nachfrage bzw. durch die im Markt vorhandenen Informationen über den Wert der kotierten Unternehmen zustande.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.





Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.