Rechtsinfos/Bankrecht/Kapitalmarktrecht
Kapitalmarktrecht stellt die Gesamtheit aller Normen und Grundsätze dar, die die Emission und den Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten regeln und sowohl den Individualschutz der Kapitalanleger als auch den Funkionsschutz des Kapitalmarkts und der Wirtschaft zum Ziel haben. Kapitalmarktrecht bildet demnach eine gebietsübergreifende Disziplin, welche Rechtsgebiete wie Aktienrecht, Wertpapierrecht und Börsenrecht in einen Zusammenhang stellt.
Einen Überblick über das Kapitalmarktrecht finden Sie in den anchfolgenden Beiträgen unserer Partner und den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.