Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/Bankrecht/Kapitalmarktrecht/Kapitalmarktrecht-Allgemein/Autorenbeitraege



Emission von Wertpapieren, Teil 1
 
Schuldverschreibungen, Anleihen, Zertifikate, Genussscheine und Derivate
 
Geschlossene Fonds im Fokus der Wirtschaftskrise
 
Was sind Immobilienfonds?
 
Kick-Back Aufklärung bei freien Anlageberatern
 
Pflichten beim Verkauf von Wertpapieren, Teil 2
 
Immobilienfonds US-Grundinvest Fonds, Degi Europa und P2 Value werden aufgelöst – Verjährung droht
 
Film- und Medienfonds –keine „Blockbuster“ unter den Anlageprodukten
 
Emission von Wertpapieren, Teil 2
 
Aktienemissionen im Internet - Teil 3: Chancen und Risiken von Internet-Emissionen
 
Pflichten nach der Emission von Wertpapieren, Teil 2
 
Pfichten beim Verkauf von Wertpapieren Teil 1
 
Rechtsschutzversicherung deckt auch Kapitalanlagenfehlberatung
 
Einführung in die MiFID (Die Europäische Finanzmarktrichtlinie)
 
Factoring als neuer Erlaubnistatbestand im Kreditwesengesetz (KWG)
 
Kapitalersatz bei GmbH und GmbH & Co KG mit Steuerfolgen
 
Kreditforderungen zu Eigenkapital: Debt-Equity-Swaps im Insolvenzplanverfahren
 
Verjährung bei Anrufung einer Schlichtungsstelle
 
Provisionen, Rückvergütungen und Kick-Backs – wie erfährt der Anleger davon ?
 
Lehman-Zertifikate tatsächlich und rechtlich keine sichere Geldanlage
 
Der Firmenverkauf als Königsweg der Unternehmensnachfolge
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil I
 
Kausalität einer Haustürsituation bei Vertragsverhandlungen des Verbrauchers mit einem Angehörigen
 
Schadensersatz wegen falscher, irreführender oder unterlassener Kapitalmarktinformation
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil II
 
Einführung in die MiFID
 
BGH Urteil BGH, Urteil vom 13. September 2004
 
Lehman-Brothers: Geld zurück von der Bank?
 
„Compliance“ – braucht mein Unternehmen so etwas ??
 
Ansprüche wegen schlechter Beratung durch Finanzdienstleister verjähren in 3 Jahren ab Kauf
 
Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG – Teil 01 - Einführung
 
Neues Recht für Kapitalanleger - Protokollpflicht bei der Anlageberatung
 
Marken, Lizenzen und Rechte - immaterielle Wirtschaftsgüter bilanzieren und finanzieren: Teil 2
 
Sanierung von Unternehmen unter dem Schutzschirm des ESUG
 
Sing(k)ing in the Rain – Sanierung von Unternehmen unter dem Schirm des ESUG
 
Nachschusspflicht des Gesellschafters eines Immobilienfonds: Rechtsform KG
 
Unzutreffende Angaben des Vermittlers entgegen der Angaben im Prospekt
 
EIGENKAPITALERSATZ / EIGENKAPITALERSETZENDE GESELLSCHAFTERLEISTUNGEN - EINE EINFÜHRUNG
 
Mögliche Varianten der familienexternen Nachfolgeregelung
 
Neue Regelungen für die Vorstandsvergütung durch das VorstAG
 
Begrenzung der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) ab 01.01.2008
 
Darlehen: Die Errechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
 
Lebensversicherung – Die wichtigsten Formen, Teil 2
 
Vergütungserwartung - Überstunden
 
Aktiengesellschaft (AG) - Eine Einführung
 
Schutz der Aktionäre vor Verwässerung durch Kapitalerhöhung
 
Die Kleine AG als Rechtsform für die Unternehmensnachfolge - Teil II
 
Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische Stiftung
 
Aufklärungspflichten bei Anlageberatung durch Tochterunternehmen einer Sparkasse
 
Das Recht der AG Teil 5 Rechtsstellung der Aktionäre
 
Das Sonderziehungsrecht (SZR) - Eine Einführung
 
SOX Sarbanes Oxley Act
 
Entwurf Jahressteuergesetz 2007: Weitere Steueränderungen in Sicht
 
Besteuerung von Finanzinnovationen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG)
 
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 10 – Zulässigkeit der Bindungsfrist
 
Die Kleine AG als Rechtsform für die Unternehmensnachfolge
 
Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehensverträgen - Teil 01 - rechtliche Einordnung von Bearbeitungsgebühren
 
Bankenhaftung für fehlerhafte Beratung eines konservativen Anlegers
 
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 06 – Operating-Leasing
 
Bodenreformland - Späte Genugtuung?
 
Whistleblowing oder Meldepflichten für Fehlverhalten von Arbeitnehmern - Teil 3 Der Vergleich zum US-amerikanischen Recht
 
Pfändungsschutz privater Altersvorsorge Teil IV: Schutzbereich des § 851 d ZPO - Steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 07 – Grundsätzliches zum Eigenkapitalersatzrecht
 
Das Recht der AG Teil 1 Einleitung
 
Von der Steuerbuchführung zur Steuerungsbuchführung
 
Das Bankgeheimnis: Teil 4 Wirkungen von Forderungsabtretungen
 
Anwendung des TVÜ-L bei Rückkehrern der Bibliotheksabteilung des HWWA - Gleichbehandlungsgrundsatz
 
Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut
 
Das Recht der AG Teil 3 Das Kapital
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 13 - Fortbestand des Eigenkapitalersatzrechtes in Altfällen
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil III
 
Derivate – die schillernden Finanzinstrumente
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Bankrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.

Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

Sie unterstützt ihre Mandanten auch bei Kontenpfändungen durch Einrichtung von P-Konten bzw. eines Antrages auf Erhöhung des Pfändungsschutzbetrages. Derartige Pfändungsschutzanträge können nicht nur Verbraucher sondern auch Selbständige stellen.

Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Haftung von Vermittlern und freien Anlageberatern bei Beratungsfehlern
  • Sicherheiten und ihr Nutzen in der Krise des Sicherheitengebers
  • BaFin – erlaubnispflichtige Tätigkeit oder nicht?
  • Zinsswap und Cross-Currency – was ist das?
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
  • Streitschlichtung und Mediation im Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0