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Rechtsinfos/Bankrecht/Kreditsicherheiten

Bei der Besicherung von Krediten durch Sachwerte ist aus Sicht eines Kreditgebers die Belastung von Grundstücken sicherlich die erste Wahl. Häufig verfügen Kreditnehmer jedoch nicht über entsprechende Immobilien, die sie einer Bank zur Verfügung stellen können, falls eine Rückzahlung des Darlehens nicht möglich ist.

Gerade für Unternehmer liegt es in dann nahe, einer Bank Gegenstände als Sicherheit anzubieten, die zur Betriebs- oder Geschäftsausstattung gehören (z.B. Maschinen, Kfz oder auch Warenbestände). Dabei hat der Kreditnehmer in der Regel jedoch ein womöglich existenzielles Interesse daran, dass solche Gegenstände in seinem Besitz bleiben, damit er sie auch weiterhin für sein Unternehmen nutzen kann.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner und den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.





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