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Rechtsinfos/Bankrecht/Kreditsicherheiten/Kreditsicherheiten-Allgemein/Autorenbeitraege



Freiwerden des Bürgen bei Abtretung einer dieselbe Forderung besichernden Grundschuld - Teil 02
 
Der Insolvenzschuldner als Bürge
 
Sittenwidrigkeit einer Angehörigen-Bürgschaft bei hintereinander abgeschlossenen Bürgschaftsvereinbarungen - Teil 01
 
Klauseln über die Verjährung von Bürgschaftsforderungen in Banken-AGB - Teil 01
 
Sittenwidrigkeit einer Angehörigen-Bürgschaft bei hintereinander abgeschlossenen Bürgschaftsvereinbarungen - Teil 02
 
Kreditsicherung - Sicherungsübereignung
 
SICHERUNGSRECHTE - TEIL VI: GRUNDSCHULD UND HYPOTHEK
 
SICHERUNGSRECHTE - TEIL I: ABSONDERUNG UND AUSSONDERUNG
 
SICHERUNGSRECHTE - TEIL III: PFANDRECHT
 
Freiwerden des Bürgen bei Abtretung einer dieselbe Forderung besichernden Grundschuld - Teil 01
 
Klauseln über die Verjährung von Bürgschaftsforderungen in Banken-AGB - Teil 02
 
Kreditverkauf durch Banken
 
Sicherung gegen die Haftung für fremde Arbeitnehmer
 
Ordentliche Kündigung von Sanierungsdarlehen ausgeschlossen
 
Wie kann ich als Quasi-Hersteller mein Haftungsrisiko minimieren?
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 10 – Gesellschafterbesicherte Drittdarlehen
 
Bürgschaftsverhältnisse in der Insolvenz
 
Unternehmensanleihen - mündelsicher ?
 
Die Abweisung der Insolvenz mangels Masse als Chance für den Gläubiger
 
BGH Beschluss V ZB 263/10 vom 12. Mai 2011
 
Restschuldbefreiung: Wirkungen
 
Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.1 - Insolvenzstraftaten - Delikte
 
Verwirklichung des Betrugstatbestands durch Vermögensschaden bei Darlehensgewährung mit vereinbarter Kick Back Zahlung
 
Angemessenheit der Frist zur Bestellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 648 a
 
Belehrungspflicht des Notars über Sicherung von Vorleistungen für Erschließungskosten beim Bauträgervertrag
 
Der Grundstückskaufvertrag in Polen (Teil. II)
 
Schuldverschreibungen, Anleihen, Zertifikate, Genussscheine und Derivate
 
Sicherheitseinbehalte in der Insolvenz
 
Zugriff der Sozialämter auf das Kindesvermögen zur Deckung der Pflegekosten der Eltern stark eingeschränkt
 
Rechtsschutzversicherung deckt auch Kapitalanlagenfehlberatung
 
Lebensversicherung – Die wichtigsten Formen, Teil 2
 
Anwendung des TVÜ-L bei Rückkehrern der Bibliotheksabteilung des HWWA - Gleichbehandlungsgrundsatz
 
Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Verteilung der Überschüsse nach Rangklassen: 2. Teil
 
Verbotene Einlagenrückgewähr bei Ausgleich einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft
 
Pflichten der Bank nach dem Verbraucherdarlehensrecht bei der unechten Abschnittsfinanzierung
 
Aufkauf von Darlehensforderungen: Rechte der Darlehensnehmer? Teil 1
 
Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - Teil 04 - Gläubigerversammlung
 
Insolvenzcheck - Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr
 
Gefahren beim Verkauf von Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt – Teil 02
 
Gericht erklärt Messverfahren mit PoliScanSpeed für unwirksam
 
Gericht erklärt Messverfahren mit PoliScanSpeed für unwirksam
 
Darlehensvertrag - Kündigungsrecht für den Darlehensnehmer
 
Vorzeitige Darlehenskündigung - Einführung zur Vorfälligkeitsentschädigung
 
RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - Teil 1
 
Kautionen im Rahmen von Leasingverträgen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zu verzinsen
 
BGH Beschluss VII ZB 27/05 vom 5. Juli 2005
 
Einführung in die Zwangsversteigerung – 3. Teil: Versteigerungstermin und Zuschlag
 
Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 12-5 Finanzierung
 
Erstattung von Rechtsanwaltskosten nach einem Verkehrsunfall
 
Versicherungsschutz des Architekten
 
DAS INSOLVENZGELD FÜR ARBEITNEHMER - EINE EINFÜHRUNG
 
Nachteil für Pensionszusagen durch das BilMoG - Gefahr durch Überschuldung Teil 1
 
Darlehen: Die Errechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
 
Die Kleine AG als Rechtsform für die Unternehmensnachfolge - Teil II
 
Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 09 - Haftung nach § 823 Abs. 2 und nach § 826 BGB
 
Leasing in der Insolvenz
 
Das Zwangsverwaltungsverfahren - Besondere Formen
 
Vergütungserwartung - Überstunden
 
BGH Beschluss V ZB 197/12 vom 4. Juli 2013
 
Urlaubsentgelt - Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG
 
Vorteile und Nachteile einer Eintragung im Handelsregister für kleine Unternehmen
 
Kreditsicherheiten - Ein Überblick
 
Kreditsicherheiten – Teil 19 – Rückgriff des Bürgen gegen den Hauptschuldner
 
Kreditsicherheiten - Die Grundschuld
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Bankrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Carola Ritterbach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Portrait Carola-Ritterbach

Rechtsanwältin Carola Ritterbach arbeitet seit vielen Jahren im Bereich des Bankrechts. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie unterstützt Verbraucher und Unternehmer in jeglichen Bereichen, in denen Schwierigkeiten mit ihren Banken aufgetreten sind oder drohen aufzutreten.

Beispiele aus dem Tätigkeitsbereich von Rechtsanwältin Carola Ritterbach:

  • Beratung und Vertretung von Bankkunden bei allen Fragen hinsichtlich Darlehensverträgen, Kreditsicherheiten, wie beispielsweise Bürgschaften oder Grundschulden und Kapitalanlagen wie z.B. Wertpapiere oder Fonds
  • Durchsetzung von Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüchen bei Bankberatungsfehlern, z.B. beim Abschluss von offenen oder geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds, Zinsdifferenzgeschäften, Swapverträgen etc.
  • Beratung bei Fragen zur Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rückabwicklung von Bankanlageprodukten, die sich im Nachhinein als Verlust erweisen
  • Abwehr von Ansprüchen aus sittenwidrigen Angehörigen-Bürgschaften oder Darlehensmitübernahmen
  • Abwehr von Forderungen aus unzulässigen Klauseln in Bankverträgen
  • Rückabwicklung unberechtigter Gebührenzahlungen an Banken
  • Widerruf und Rückabwicklung von Immobiliendarlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufserklärungen
  • Abwicklung von Leasingverträgen
  • Begleitung bei Sanierungen notleidender Finanzierungen
  • Unterstützung bei allen Fragen rund um das Girokonto, Sparbuch und dem elektronischen Zahlungsverkehr Wahrung des Bankgeheimnisses und Beanspruchung von Bankauskünften
  • Beratung und Vertretung im Bereich des Factorings

Rechtsanwältin Carola Ritterbach hat im Bankrecht veröffentlicht:

  • Die Beraterhaftung im Kapitalmarktrecht, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-30-4
  • Kreditsicherheiten, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-27
  • Kreditzinsen und Vorfälligkeitsentschädigung - Gewinn- und Schadensberechnung der Banken, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-45-8
  • Bankvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-32-8
  • Kreditvertragsrecht, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-35-9
  • Leasingrecht – Einführung in das Recht des Leasings, ISBN 978-3-939384-25-0, 2014, Verlag Mittelstand und Recht

 

Rechtsanwältin Ritterbach ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Ritterbach bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Die Bürgschaft - Wer bürgt wird gewürgt?
  • Pflichten und Haftung bei der Anlageberatung - Welche Rechte haben Sie gegenüber Ihrer Bank?
  • Bankstrategien von Unternehmen – u.a.: Zweibankenstrategie, die passende Bank für Ihr Geschäft
  • Die Abrechnung von Leasingverträgen - Was Leasinggesellschaften dürfen und worauf Sie achten sollten
  • Der Verkauf von notleidenden Krediten – Was darf Ihre Bank und was nicht
  • Datenschutz im Bankrecht – Bankgeheimnis und Bankauskünfte: Wer erfährt was?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Ritterbach unter:
Mail: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-26

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Im Bereich Kapitalanlegerrecht prüft Sie, ob Ansprüche gegen Vermittler, Kreditinstitute oder freie Anlageberater wegen Beratungsfehlern in Betracht kommen und macht etwaige Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich für Sie geltend.

Ein Schwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt im Bereich des Bank- und Bankvertragsrecht sind Fragestellungen rund um die Rechtmäßigkeit und Inanspruchnahme aus Darlehensverträgen, Krediten und Bürgschaften. Durch ihre Tätigkeit im Insolvenzrecht hat Frau Rechtsanwältin Dibbelt regelmäßig insbesondere auch immer wieder mit Fragen zur Verrechnung von Haben und Salden bei Kreditinstituten sowie der Berücksichtigung einer Inanspruchnahme aus (persönlichen und sachlichen) Sicherheiten im Rahmen von Insolvenzen zu tun.

Kreditsicherheiten sowie die Gestaltung klassischer Formen der Fremdkapitalfinanzierung, Mezzanine- und strukturierter Finanzierungen bilden einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dibbelt.

Sie unterstützt ihre Mandanten auch bei Kontenpfändungen durch Einrichtung von P-Konten bzw. eines Antrages auf Erhöhung des Pfändungsschutzbetrages. Derartige Pfändungsschutzanträge können nicht nur Verbraucher sondern auch Selbständige stellen.

Darüber hinaus berät und prüft Frau Rechtsanwältin Dibbelt, ob für eine Erlaubnis der Finanzaufsichtsbehörde (BaFin) erforderlich ist und erstellt ggf. die notwendigen Anträge.

Rechtsanwältin Monika Dibbelt ist Mitglied der Bankrechtlichen Vereinigung e.V.

Sie bereitet derzeit mehrere Veröffentlichungen im Bank- und Kapitalmarktrecht vor.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Bank- und Kapitalmarktrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Haftung von Vermittlern und freien Anlageberatern bei Beratungsfehlern
  • Sicherheiten und ihr Nutzen in der Krise des Sicherheitengebers
  • BaFin – erlaubnispflichtige Tätigkeit oder nicht?
  • Zinsswap und Cross-Currency – was ist das?
  • Kapitalanlagen in der Insolvenz
  • Streitschlichtung und Mediation im Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0