Rechtsinfos/Baurecht/öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht regelt die bauliche Nutzung von Grund und Boden. Es entfaltet seine regelnde Wirkung in zwei Richtungen, die sich mit den Begriffen Städtebaurecht und Bauordnungsrecht umschreiben lassen.
Das Städtebaurecht ist vorwiegend im Baugesetzbuch geregelt, während das Bauordnungsrecht in den Bauordnungen der Länder geregelt ist. Weitere Regelungsinstrumentarien für die Baubehörden sind die Vorschriften zur Sicherung der Bauleitplanung, das Recht der Bodenordnung, die Vorschriften über die Erschließung sowie über die Enteignung und Ermittlung von Grundstückswerten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.