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Rechtsinfos/Baurecht/Architektenrecht/Architektenrecht-Allgemein



Pauschalpreis: Unternehmer muss in seinem Angebot nicht auf Planungsfehler hinweisen
 
Einführung in die VOB/B Teil 3
 
Die Abnahme des Architektenwerkes
 
Welchen Umfang hat die Verkehrssicherungspflicht des bauüberwachenden Architekten ?
 
Recht des Architekten zur Anbringung eines Namensschildes an seinem Baukunstwerk
 
Verjährung der Gewährleistungsansprüche gegen Architekten
 
AGB: Verbrauchsklauseln in Bauverträgen
 
Verbrauchsklauseln in Bauverträgen
 
Honorarabrechnung im Verhältnis Generalplaner - Subplaner
 
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Computerbetrug bei Überweisung eines fremden Geldbetrages ins Ausland gegen Provision
 
Mängelbeseitigung
 
Asbest: Kein Verstoß gegen Hinweispflicht bei von einem Fachingenieur erstelltem Leistungsverzeichnis
 
Pauschalpreisvertrag: Anpassung des Pauschalpreises
 
Architekt kann Bauhandwerkersicherung fordern
 
Der Hausverwalter im WEG - 2. Der Hausverwaltervertrag: Teil 1
 
Verlust der Sicherheit durch Zeitablauf auch bei Bürgschaft nach § 648a BGB
 
Bedenkenhinweispflicht des Auftragnehmers nach § 4 Nr. 3 VOB/B
 
Bauhandwerkersicherungshypothek! Wirklich eine Sicherheit?
 
Schaden aufgrund der Überschreitung der Bausumme?
 
Einführung in die VOB/B Teil 8
 
Sponsoring im Sport - 3. Teil: Pflichten im Einzelnen
 
Überschreitung des vertraglich vereinbarten Kostenlimits
 
Stärkung des Zurückbehaltungsrechts des Auftraggebers
 
Sponsoring im Sport - 1. Teil: Einführung
 
Auftraggeber trägt bei Abbrucharbeiten das Kontaminationsrisiko
 
Keine Fälligkeit des Werklohns bei langer Nutzung des Bauvorhabens
 
Inhaltskontrolle von VOB/B Klauseln
 
Werklohn Prüfbare Schlussrechnung und Fälligkeit im BGB Vertrag
 
Wann muss die Erfüllungsbürgschaft zurückgegeben werden?
 
Wie ist die Behinderung bei gestörtem Bauablauf darzulegen?
 
Die Schlusszahlung im Baurecht
 
Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Baurecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Tilo Schindel, Rechtsanwalt

Portrait Tilo-Schindele

Tilo Schindele berät und vertritt bei Rechtsfragen um Bau- und Werkverträge. Er prüft Bauverträge, begleitet Bauvorhaben in den verschiedenen Leistungsphasen und vertritt bei Streitigkeiten um Bauleistungen. Er berät im öffentlichen Baurecht wie im privaten Baurecht. Er unterstützt in allen Phasen bei VOB- wie bei BGB-Verträge.

Rechtsanwalt Schindele steht Ihnen für Rechtsstreite um Baumängel über die außergerichtliche Verhandlung mit Sachverständigen über das selbständige Beweissicherungsverfahren bis hin zum Bauprozess zur Verfügung.

Er berät gerne Architekten, Bauunternehmen, Subunternehmer, Handwerker und Bauherren in allen Belangen wie Baugenehmigung, Bauplanung, Bauausführung sowie Bauabnahme. Er begleitet Geschäftsführer von Bauunternehmen bei Auseinandersetzungen nach dem Bauforderungssicherungsgesetz.

Zudem berät Herr Schindele auch bei umweltrechtlichen Fragen.

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Tilo Schindele unter:

Mail: schindele@brennecke-rechtsanwaelte.de

Telefon: 0711-400 426 – 40 oder 0170/6348186