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Rechtsinfos/Berufsrecht/Arzt

Wenn ein Arzt einen Patienten behandelt, so kommt damit – rechtlich betrachtet – ein Behandlungsvertrag zustande. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt kein Honorar verlangt oder das Honorar von dritter Seite, etwa einem Sozialversicherungsträger, getragen wird.

Die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße sind zahlreich. Sie lassen sich im Wesentlichen gruppieren in Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße.

In den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner und den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen finden Sie viele Informationen zu diesem Thema.



BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013
 
Änderungen im Recht der Krankenversicherungen ab dem 01.04.2007 - Teil II Allgemeine Änderungen
 
Nichtbefolgung einer ärztlichen Anordnung, mangelnde Erfolgsaussicht
 
Arzthaftungsversicherung - Allgemeine Ausführungen zum Versicherungsumfang
 
Verpflichtung zur Aufklärung über angewandte und alternative Behandlungsmethoden
 
Altersbeschränkungen in zulassungsbeschränkten Berufen Teil 2
 
Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis
 
BGH Urteil III ZR 131/05 vom 2. Februar 2006
 
Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge freiberuflicher Einzelunternehmen
 
Umfanf der Versicherungsleistung in der privaten Krankenversicherung, Teil 1
 
Der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist rechtens
 
Ehrenamtlich tätiger Architekt hat HOAI nicht zu beachten
 
Grundsätzliches zur Berufsunfähigkeitsversicherung
 
Verpflichtung des Zahnarztes zur Aufklärung über Alternativen zur Versorgung einer Zahnlücke
 
Einführung - Berufsunfähigkeitsversicherung