Rechtsinfos/Berufsrecht/Beamte
Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen - um handlungsfähig zu sein - natürlicher Personen. Diese Aufgabe wird vom Öffentlichen Dienst wahrgenommen. Das Beamtenrecht ist das Sonderrecht eines Teiles der natürlichen Personen des öffentlichen Dienstes. Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.
Weitere Informationen zum Beamtenrecht finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.