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Rechtsinfos/Berufsrecht/Beamte

Der Staat bzw. andere juristische Personen des öffentlichen Rechts bedürfen - um handlungsfähig zu sein - natürlicher Personen. Diese Aufgabe wird vom Öffentlichen Dienst wahrgenommen. Das Beamtenrecht ist das Sonderrecht eines Teiles der natürlichen Personen des öffentlichen Dienstes. Das Beamtenrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts.

Weitere Informationen zum Beamtenrecht finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 




Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer beamtenmäßigen Alters- und Hinterbliebenenversorgung
 
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer beamtenmäßigen Alters- und Hinterbliebenenversorgung
 
Betriebsrentenanpassung - Auslegung von Versorgungsbestimmungen - Zusage einer beamtenmäßigen Alters- und Hinterbliebenenversorgung
 
Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines Dienstordnungsangestellten - Rückwirkung - Alimentationsprinzip - Gleichheitssatz
 
Beamtenrecht: Schadenersatz bei Falschtanken
 
Voraussetzungen eines Amtshaftungsanspruchs wegen einer unrichtigen Auskunft